Flotter Hugo: Achtung Freunde, ich wiege 2 Tonnen, ich bin gestandene 2,25m breit und 3,80m hoch. Meine Transportwagenlänge beträgt 4,11m.
Für Selbstabholer, rüstet euren Karren auf, denn ihr braucht eine Zuglast von 2 Tonnen.
Wilde Hilde: Eigentlich spricht man ja bei Frauen nicht über das Gewicht und die Größe, aaaaaber ihr müsst es ja wissen.
Ich bin 2,20m breit und 3,80 hoch. Meine Transportwagenlänge beträgt 4,06m. Was sehr gut ist, dass ich nur zarte 1,5 Tonnen wiege.
Hier auch, für Selbstabholer, bitte achtet auf die Zuglast eures PKW´s.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Vermietung einer transportablen Sauna
1. Geltungsbereich
a. Die Vermietung erfolgt ausschließlich nach den nachstehenden Geschäftsbedingungen.
b. Die Auftragserteilung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Unsere Bedingungen gelten ausschließlich Abweichende entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
c. Vertragsgegenständlich sind die in den Lieferscheinen im Einzelnen aufgeführten Geräte.
2. Reservierung und Anzahlung
a. Der Mietgegenstand gilt erst nach Eingang der Anzahlung als verbindlich reserviert, bis dahin behält sich der Vermieter vor die Sauna anderweitig zu vermieten.
b. Die Anzahlung ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Als Höhe der Anzahlung wird die Hälfte des Rechnungsbetrags festgesetzt.
c. Bei Bezahlung durch einen Gutschein erfolgt die Anzahlung durch Verrechnung mit dem Gutschein.
d. Bei Nichterfüllung des Vertrags (beispielsweise durch Stornierung, Nichteinhaltung des Termins etc.) durch den Mieter behält sich der Vermieter vor die Anzahlung als Aufwandsentschädigung einzubehalten, eine Rückerstattung an den Mieter erfolgt nicht, bei Bezahlung durch einen Gutschein verringert sich der Gutscheinwert dementsprechend.
3. Mietpreis
a. Der Mietpreis ist für den vereinbarten Mietzeitraum in voller Höhe zu leisten, d.h. Rückerstattungen bei verspäteter Fahrzeugabholung oder vorzeitiger Rückgabe erfolgen nicht. Der Mietpreis ist zu Beginn der Mietzeit fällig.
b. Der Mieter verpflichtet sich, bei Beginn der Mietzeit als Sicherheit für die Erfüllung seiner Pflichten zusätzlich zum Mietpreis eine Kaution zu leisten. Diese beträgt 200€. Der Vermieter ist nicht verpflichtet die Sicherheit von seinem Vermögen getrennt anzulegen. Eine Verzinsung der Sicherheit erfolgt nicht.
4. Pflichten und Obliegenheiten des Mieters
a. eine Untervermietung oder Weitergabe der Mietgegenstände durch den Mieter ist nicht gestattet.
b. Der Mieter ist verpflichtet den Mietgegenstand sorgsam und gewissenhaft zu behandeln. Er ist nicht berechtigt technische Veränderungen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.
c. Bei jeglicher Beschädigung der Mietsache oder Diebstahl oder einem sonstigen Schaden während der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
d. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand vor Übernahme auf etwaige Mängel zu untersuchen. Dem Kunden obliegt nach Anerkennung des Mietgegenstandes als vertragsgemäß der Beweis, dass der Mietgegenstand schon bei Übernahme mangelhaft war.
5. Lieferung
Die Vereinbarung eines Liefertermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeiten. Unvorhergesehen vom Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder einem seiner Erfüllungsgehilfen, berechtigen den Vermieter unter Ausschuss von Schadensersatzansprüchen des Mieters vom Mitvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.
6. Abholung durch Dritte
Bedient sich der Mieter eines Dritten für die Abholung oder Anlieferung, so hat er das Handeln des Dritten wie eigenes zu vertreten. Sämtliche Rechte und Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gelten zugunsten oder zulasten des berechtigten Dritten.
Diese sind auch dazu verpflichtet, das dafür vorgesehene Anhängerschloss zu montieren.
7. Haftung des Vermieters
a. Der Vermieter haftet in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit des Vermieters, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Vermieter nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
b. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Sachen, die bei Rückgabe im Mietgegenstand zurückgelassen werden. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des Vermieters, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
c. Der Mieter haftet unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen sowie für sämtliche Besitzstörungen, die er oder Dritte, denen der Mieter die Sauna mit Anhänger überlässt, verursachen. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstige Kosten frei, die Behörden oder sonstige stellen anlässlich solcher Verstöße von dem Vermieter erheben.
8. Haftung des Mieters
Bei Schäden an der Mietsache, Verlust oder Mietvertragsverletzungen haften der Mieter, sowie Personen, die über den Mieter mit der Mietsache in Berührung kommen grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Demnach haften der Mieter und Personen, die über den Mieter mit der Mietsache in Berührung kommen dann nicht, wenn sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben.
9. Rückgabe des Mietgegenstandes
a. Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Setzt der Mieter den Gebrauch des Mietgegenstandes nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 45 findet keine Anwendung.
b. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand zum Ablauf der Mietzeit dem Vermieter im vertragsgemäßen Zustand am vereinbarten Ort zur vereinbarten Rückgabezeit zurückzugeben.
c. Bei übermäßiger Verschmutzung des Mietgegenstandes, die eine besondere Reinigung des Gegenstandes erfordert, leistet der Mieter dem Vermieter Schadensersatz, Sonderreinigungskosten werden nach Aufwand berechnet.
d. Die Verletzung der Rückgabepflicht haften mehrere Mieter als Gesamtschuldner.
e. Gibt der Mieter das Fahrzeug oder Zubehör, auch unverschuldet, zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht an den Vermieter zurück, so ist dieser berechtigt für die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung ein Entgelt mindestens in Höhe des zuvor vereinbarten Mietzinses zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
10. Kündigung
a. Die Parteien sind berechtigt die Mietverträge entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen. Der Vermieter kann die Mietverträge außerordentlich fristlos aus wichtigen Gründen kündigen.
Als wichtiger Grund gilt insbesondere:
• mangelnde Pflege
• unsachgemäßer und unrechtmäßiger Gebrauch
• Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietvertrags.
b. Kündigt der Vermieter einen Mietvertrag, ist der Mieter verpflichtet die Mietgegenstände sowie sämtliches Zubehör und alle Schlüssel
unverzüglich an den Vermieter herauszugeben.
11. Aufrechnungsverbot
Die Aufrechnung gegenüber Forderungen des Vermieters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Forderungen des Mieters möglich.
12. Besondere Vereinbarungen
a. Die Nutzung der mobilen Sauna erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Der Vermieter weist darauf hin, dass bestimmte körperliche Einschränkungen die Nutzung der Sauna nicht zulassen. In Zweifelsfällen sollte vor Benutzung der Hausarzt konsultiert werden.
b. Der Mieter verpflichtet sich, vor Gebrauch der Mietsauna die Bedienungsanleitung zu beachten und der Gebrauchsempfehlungen des Vermieters Folge zu leisten.
13. Datenschutz
Daten des Kunden werden nur zur Abwicklung des Vertrags verwendet.
14. Schlussbestimmungen
a. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen
b. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen die Schriftform. Die Aufhebung der Schriftform hat ebenfalls schriftlich zu erfolgen.
c. Der Mieter kann Forderungen gegen den Vermieter nur mit dessen Zustimmung abtreten.
d. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich unverzüglich um eine neue wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt, zu vereinbaren.